Trennung

Bei Ehescheidung ist je nach vereinbartem Güterstand zur Auseinandersetzung des Vermögens die Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens der beiden Ehepartner erforderlich. Sind Immobilien im Spiel, ist deren Bewertung durch einen Sachverständigen ein geeignetes Mittel, um zu einer fairen und unabhängigen Wertfindung zu kommen.

 
 
 
 
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