Erbschaften/Schenkungen

Eine Erbschaft oder Schenkung von Immobilien löst in vielen Fällen eine Steuerzahlung aus. Die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung ist hier meist der Verkehrswert der Immobilie.

Bei der Ermittlung des Verkehrswertes durch das Finanzamt finden die objektspezifischen Eigenschaften der Immobilie, deren Lagemerkmale und die aktuelle Marktsituation häufig keine ausreichende Berücksichtigung.

Der Steuerschuldner hat aber die Möglichkeit durch ein Sachverständigengutachten einen ggf. niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen. Eine fachlich qualifizierte Bewertung Ihrer Immobilie durch einen Sachverständigen kann hierbei zu einer günstigeren Bemessungsgrundlage für Sie als Steuerschuldner führen.

Bereits bei der Planung einer Immobilienübertragung sollten Sie in Ergänzung zu Ihrem Steuerberater auch einen Sachverständigen einbinden.

 
 
 
 
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